Klausurbesprechungen und Klausureinsicht für Klausuren des WS 2022/2023
Klausurbesprechungen und Klausureinsicht für Klausuren des WS 2022/2023
Im Rahmen des 168. Sicherheitswissenschaftlichen Kolloquiums (4.11.2022) hat Prof. Kluckert unter der Überschrift „Das neue Infektionsschutzrecht: Gut gewappnet für die aktuelle und die nächste Pandemie?“ über aktuelle Rechtsfragen der Fortentwicklung des Infektionsschutzrechts informiert.
Neuseeland hat ein Gesetz für ein lebenslanges Tabakerwerbsverbot für Jugendliche verabschiedet. Wer nach dem 1. Januar 2009 geboren ist, darf in Neuseeland niemals legal Zigaretten kaufen. Prof. Kluckert äußerte sich im Interview mit RTL dazu, ob Ähnliches in Deutschland verfassungsrechtlich zulässig wäre.
Prof. Kluckert ist zum stellvertretenden unparteiischen Mitglied der neu geschaffenen Schiedsstelle nach § 111b Abs. 6 SGB V berufen worden. Die Schiedsstelle entscheidet, wenn zwischen dem Spitzenverband Bund der Krankenkassen und den für die Erbringer von Leistungen zur medizinischen Rehabilitation maßgeblichen Verbänden in bestimmten Angelegenheiten (z.B. Inhalt, Umfang und Qualität der Leistungen sowie Grunsätze einer leistungsgerechten Vergütung und ihrer Strukturen) keine Einigung erzielt werden kann.
Auf der Jahrestagung der Sektion für Rechts- und Staatswissenschaft der Görres-Gesellschaft zur Pflege der Wissenschaft hat Prof. Kluckert am 25. September 2021 an der Universität Regensburg einen Vortrag zum Thema "Opposition in Zeiten parlamentarischer Polarisierung: Herausforderungen der Oppositionsvielfalt" gehalten. Die Jahrestagung am Vorabend der Bundestagswahl stand unter der Überschrift "Polarisierung des Politischen – Gesellschaftliche Herausforderungen und institutionelle Konsequenzen". Eine Einführung in die Thematik und das Gesamtprogramm der Sektion finden Sie hier.
Nachdem Prof. Dr. Sebastian Kluckert bereits im Februar 2021 zum ersten stellvertretenden unparteiischen Vorsitzenden des Bundesschiedsamtes für die vertragszahnärztliche Versorgung berufen wurde folgte nunmehr durch den GKV-Spitzenverband und die Kassenärztliche Bundesvereinigung eine Berufung zum stellvertretenden unparteiischen Vorsitzenden des Bundesschiedamtes für die verträgsärztliche Versorgung.
Das Schiedsamt übernimmt wichtige Schlichtungsaufgaben zwischen den Selbstverwaltungspartnern in der Gesetzlichen Krankenversicherung. Kommt ein Vertrag über die vertrags(zahn)ärztliche Versorgung der gesetzlich Versicherten ganz oder teilweise nicht zustande, setzt das Schiedsamt den Vertragsinhalt fest.
Den Kurzbeitrag von RTL finden Sie hier.
Am 20. April 2021 ist das von Prof. Kluckert herausgegebene Handbuch zum (neuen) Infektionsschutzrecht in der 2. Auflage erschienen:
Die Corona-Pandemie trifft unsere Gesellschaft mit voller Wucht. Mit dem Dritten Bevölkerungsschutzgesetz und dem EpiLage-Fortgeltungsgesetz hat der Gesetzgeber weitreichende Änderungen des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) beschlossen.
Die Neuauflage des hoch gelobten Handbuchs erörtert die drängenden Rechtsfragen praxisnah, aber auch mit der nötigen wissenschaftlichen Tiefe. Das Werk
Behandelt werden auch umstrittene Fragen im Zusammenhang mit Schutzimpfungen gegen SARS-CoV-2, wie etwa zur
Die besonderen Vorzüge
Autoren:
Die Autoren sind in Ihrer Berufspraxis mit dem Infektionsschutzrecht betraut oder selbst im Feld des Gesundheitsrechts tätig:
Dr. Peter Bachmann, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Verwaltungsrecht, München | Nicole Böck, Rechtsanwältin, München | Andreas Fleischfresser, Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht, Köln | Prof. Dr. Ulrich M. Gassner, Universität Augsburg | Dr. Kerstin Sabina Heidenreich, GKV-Spitzenverband, Berlin | Prof. Dr. Marcel Kau, LL.M., Universität Konstanz | Prof. Dr. Sebastian Kluckert, Universität Wuppertal | Dr. Martin Krasney, Rechtsanwalt, GKV-Spitzenverband, Berlin | Dr. Felix Lubrich, GKV-Spitzenverband, Berlin | Dr. Klaus Ritgen, Deutscher Landkreistag, Berlin | Prof. Dr. Stephan Rixen, Universität Bayreuth | Dr. Joachim Rung, Rechtsanwalt, München | Prof. Dr. Nils Schaks, Universität Mannheim | Dr. Marc Schüffner, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Verwaltungsrecht, Berlin | Joachim Schütz, Deutscher Hausärzteverband, Köln | Prof. Dr. Felipe Temming, LL.M., Universität Hannover | Prof. Dr. Michael Tsambikakis, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Straf- und Medizinrecht, Köln | Ulf Zumdick, Rechtsanwalt, Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie (BPI) e.V., Berlin.
Einen Flyer finden Sie hier.
Prof. Dr. Sebastian Kluckert wurde von der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung und dem Spitzenverband Bund der Gesetzlichen Krankenversicherung zum ersten stellvertretenden unparteiischen Vorsitzenden des Bundesschiedsamtes für die vertragszahnärztliche Versorgung berufen.
Das Schiedsamt übernimmt wichtige Schlichtungsaufgaben zwischen den Selbstverwaltungspartnern in der Gesetzlichen Krankenversicherung. Kommt ein Vertrag über die vertragszahnärztliche Versorgung der gesetzlich Versicherten ganz oder teilweise nicht zustande, setzt das Schiedsamt den Vertragsinhalt fest.
Unter dieser Überschrift erschien am 02. Dezember 2020 das von n-tv.de mit Prof. Kluckert geführte Interview zur aktuellen Rechtslage.
Das abgedruckte Interview auf n-tv.de finden Sie hier.
Zu demselben Thema finden Sie hier ein weiteres Interview mit dem WDR.
Rechtswissenschaftlich vertieft werden die Fragen in einem Beitrag für den verfassungsblog vom 7.11.2020 behandelt.
Am 16. September 2020 fand die öffentliche Anhörung im Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages zu dem Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Vor-Ort-Apotheken statt. Prof. Kluckert war zu der Anhörung als Einzelsachverständiger geladen und wurde per Videoübertragung hinzugeschaltet.
Die schriftliche Stellungnahme zum Gesetzentwurf (BT-Drucksache 19/21732) finden Sie hier.
Einen Bericht im Handelsblatt finden Sie hier.
Am 22. Juni 2020 ist das von Prof. Kluckert herausgegebene Handbuch zum (neuen) Infektionsschutzrecht erschienen:
Die aufgrund der Corona-Pandemie erlassenen Gesetze zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite haben weitreichende Änderungen des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) zur Folge, die insbesondere das Gesundheitswesen betreffende Krisenreaktionsmaßnahmen ermöglichen.
Das neue Praxishandbuch geht intensiv auf die Neuregelungen ein und klärt die drängenden infektionsschutzrechtlichen Fragen. Die neuen und praxisrelevanten
Probleme im Zusammenhang mit der epidemischen Lage von nationaler Tragweite (§§ 5, 5a IfSG) spielen dabei eine zentrale Rolle, insbesondere bezogen auf
Weitere Schwerpunkte
Einen Flyer finden Sie hier.
Am 11. Mai 2020 fand die öffentliche Anhörung im Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages zu dem Entwurf eines "Zweiten Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite" statt. Prof. Kluckert war zu der Anhörung als Einzelsachverständiger geladen. Aufgrund der Maßnahmen zur Einschränkung der Verbreitung des Conoravirus wurde er per Videoübertragung hinzugeschaltet.
Die schriftliche Stellungnahme zum Gesetzentwurf (BT-Drucksache 19/18967) finden Sie hier.
Darüber hinaus gab Prof. Kluckert ein Interview zum Zweiten Bevölkerungsschutzgesetz, das Sie hier finden.
Auf Einladung der Rechtsanwaltskanzlei GÖRG informierte Prof. Kluckert in Berlin Vertreter von Medizinprodukteherstellern und Krankenkassen sowie andere im Gesundheitswesen tätige Akteure über die Versorgung mit digitalen Gesundheitsanwendungen nach dem zum 19.12.2019 in Kraft getretenen Digitale-Versorgung-Gesetz (DVG) und entsprechende Rechtsfragen der Erstattungsfähigkeit dieser Produkte im Rahmen der GKV.
Am 23. September 2019 fanden zwei öffentliche Anhörungen im Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages zu Anträgen der Fraktion DIE LINKE statt. Prof. Dr. Kluckert war zu den Anhörungen als Sachverständiger geladen.
Die schriftliche Stellungnahme zum Antrag "Hinterbliebene entlasten – Totenscheine durch die gesetzliche Krankenkasse finanzieren" (BT-Drucksache 19/8274) finden Sie hier.
Die schriftliche Stellungnahme zum Antrag "Ein System für alle – Privatversicherte in gesetzliche Krankenversicherung überführen" (BT-Drucksache 19/9229) finden Sie hier.
Vortrag im Rahmen der Forschertage für interessierte Bürgerinnen und Bürger (Universität für Alle)
Prof. Dr. Kluckert als Sachverständiger im Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages.
Die schriftliche Stellungnahme finden Sie hier.
Prof. Dr. Kluckert als Sachverständiger im Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages.
Die schriftliche Stellungnahme finden Sie hier.
„State governance in some countries and implications for Vietnam“ in Hanoi statt. Prof. Dr. Kluckert hielt dort einen Vortrag zum Thema „People’s participation in the management of state and society: Germany’s practices and experiences“.
Vorgestellt wurden u.a. Volksbegehren und Volksentscheid als Elemente direkter Demokratie, die Rolle politischer Parteien in der representativen Demokratie, das Konzept von Laienrichtern, der Öffentlichkeitsgrundsatz unter Berücksichtigung des Informationsfreiheitsgesetzes sowie die Bürgerbeteiligung bei der Aufstellung von Bebauungsplänen.
7. Mai 2019 │ 9 – 18 Uhr
CODEKS │ Moritzstr. 14 │ 42117 Wuppertal