Allgemeine Hinweise für Studierende

Materialien zu Lehrveranstaltungen

Unterlagen, Literaturhinweise und weitere Informationen zu den verschiedenen Lehrveranstaltungen werden in der Lernplattform Moodle bereitgestellt.

Das Passwort wird Ihnen in der jeweiligen Veranstaltung mitgeteilt. Von Anfragen per E-Mail bitten wir abzusehen.

Anmeldung zu Seminaren

Sie können sich für die an unserem Lehrstuhl angebotenen Seminare mittels einfacher Email an Prof. Kluckert anmelden. Eine Anmeldung ist möglich, sobald das Vorlesungsverzeichnis bei StudiLöwe veröffentlicht worden ist. Ansonsten sind keine besonderen Anmeldeformalitäten zu erfüllen.

Das Thema Ihrer Arbeit legen Sie in einem persönlichen Gespräch mir Prof. Kluckert individuell fest.

Abschlussarbeiten

Nähere Informationen zu den Möglichkeiten Ihre Abschlussarbeit von Prof. Kluckert betreuen zu lassen finden Sie hier.

Klausurbesprechungen und Einsichtnahme in Klausuren

Termine für die Besprechung und die Einsichtnahme in die Klausuren "Grundzüge des Öffentlichen Rechts", "Recht im Gesundheitssektor" und "Wirtschaftsverwaltungrecht" werden jeweils zu gegebener Zeit unter Aktuelles bekannt gegeben. Bitte beachten Sie auch die dort angegebenen Formalitäten.

Für die Einsicht in Klausuren, die von Lehrbeauftragten gestellt worden sind, setzen Sie sich bitte direkt mit den Lehrbeauftragten zwecks Terminvereinbarung in Verbindung.

Allgemeine Hinweise zu Schnellkorrekturen

Um eine Schnellkorrektur einer Klausur, die von Prof. Dr. Kluckert gestellt wird, zu beantragen muss das Antragsformular — vollständig ausgefüllt und unterschrieben — spätestens eine Woche vor dem Klausurtermin beim Sekretariat des Lehrstuhls eingereicht worden sein. Der Antrag ist durch einen "triftigen Grund" glaubhaft zu machen; ein entsprechender Beleg ist beizufügen.

Ein "triftiger Grund" liegt insbesondere vor, wenn glaubhaft gemacht wird, dass die schnelle Korrektur aufgrund einer zwingend einzuhaltenden Frist geboten ist. Dies ist in der Regel dann der Fall, wenn

  • eine Immatrikulationsfrist bei Wechsel der Universität durch den Antragsteller abzulaufen droht, bevor alle Klausuren des Durchgangs korrigiert werden können (Uniwechsel),
  • der Antragsteller/die Antragstellerin eine Auflagenfrist des Prüfungsamtes einzuhalten hat, etwa wenn der Masterstudiengang bereits begonnen worden ist, ein Abschluss des Bachelorstudiengangs jedoch noch aussteht (Auflagenfrist),
  • eine Immatrikulationsfrist eines Masterstudiengangs an der BUW abzulaufen droht, bevor alle Klausuren des Durchgangs korrigiert werden können (Immatrikulation Masterstudiengang an der BUW).

Ein "triftiger Grund" liegt nicht vor, wenn die "Eiligkeit" damit begründet wird, dass möglichst frühzeitig mit der Bachelor-/Masterthesis begonnen werden kann.

 

Am Tag der Klausur ist eine Kopie des eingereichten Antrags auf Schnellkorrektur der Klausur beizulegen. Die Klausuren sind auf einem separaten Stapel abzugeben.

Der/die Studierende wird darüber informiert, ob dem Antag auf Schnellkorrektur stattgegeben wurde.

Ist dem Antrag stattgegeben worden, werden der/die Studierende und ggf. auch das Prüfungsamt der Fakultät für Wirtschaftswissenschaft darüber informiert, ob die Klausur bestanden/nicht bestanden wurde.

Weitere Infos über #UniWuppertal: